QUALI

Damit Sie wissen, wie die Prüfung zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses abläuft, haben wir die wichtigsten Bestimmungen übersichtlich zusammengefasst:

Merkblatt für Schüler der Mittelschule Roßtal als PDF-Datei herunterladen

Merkblatt für Externe Prüfungsteilnehmer als PDF-Datei herunterladen

An den Prüfungen für den qualifizierenden Hauptschulabschluss können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler der Hauptschule sind. Sie müssen sie sich aber mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden.

Die Teilnahme an den Prüfungen muss beantragt werden. Der Antrag muss an der Hauptschule gestellt werden, in deren Sprengel der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es müssen dabei die gewählten Prüfungsfächer angegeben werden.

Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2011 gestellt sein.

Weiterlesen: Externe Teilnehmer

Die folgenden Prüfungstermine betreffen die Prüfungsteile, die bayernweit einheitlich vorgegeben sind. Die praktischen Prüfungen finden vorher statt. Diese Termine können von uns erst dann festgelegt werden, wenn die Zahl der Teilnehmer für die verschiedenen Fächer bekannt ist.

Freitag, 22. Juni 2012, 8.30 Uhr

- nichtdeutsche Muttersprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)

180 Minuten Arbeitszeit

Montag, 25. Juni 2012, 8.30 Uhr

- Englisch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Listening Comprehension
B. Use of English
C. Reading Comprehension
D. Text Production

90 Minuten Arbeitszeit

Dienstag, 26. Juni 2012, 8.30 Uhr

- Deutsch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)
A. Rechtschreibung
B. Schriftlicher Sprachgebrauch

180 Minuten Arbeitszeit

- Deutsch als Zweitsprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Lückendiktat und Spracharbeit
B. Textarbeit

90 Minuten Arbeitszeit

Mittwoch, 27. Juni 2012, 8.30 Uhr

- Mathematik

(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)

100 Minuten Arbeitszeit

Donnerstag, 28. Juni 2011, 8.30 Uhr

- Physik/Chemie/Biologie

- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde

(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

60 Minuten Arbeitszeit

 

 


 

Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.

Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten.
Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2012 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

Prüfungstermine im Schuljahr 2011/2012 sind:

Dienstag, 27. März 2012 (Leistungstest)
Freitag, 22. Juni 2012 (Abschlussprüfung)

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

Zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht ) teilzunehmen.